AGB zum Fahrradverleih, Mietrad-Station Ahlbeck und Heringsdorf

§1 Vorschriften und Haftung

1. Die Leihräder dürfen nicht genutzt  werden

    • Für Strandfahrten
    • Für die Mitnahme von Beisitzern des jeglichen Alters
    • Für den Transport von leicht entflammbaren, explosiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen
    • Für Fahrradtests und Radrennen.
    • Von unter Alkohol-und/oder Drogeneinfluss stehende Personen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, der Straßenverkehrsordnung ( StVO ) zu folgen.

3. Es ist verboten mit dem Leihrad freihändig zu fahren.

4. Es ist untersagt die Transportkörbe unsachgemäß zu benutzen, das beinhaltet, dass die erlaubte Maximallast von 5 Kg nicht überschritten wird.

5. Es ist nicht erlaubt, Umbauarbeiten oder sonstige Eingriffe am Leihrad durchzuführen.

6. Bei unberechtigter Nutzung ist der Vermieter berechtigt, dem Kunden die weitere Benutzung der Leihräder zu untersagen.

§2 Datenschutz

Der Vermieter ist berechtigt, persönliche  Daten des Kunden zu kopieren und verpflichtet sich dazu , nur im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.

§3 Zustand der Leihräder

  1. Der Vermieter verpflichtet sich, die Fahrräder in verkehrstüchtigem/einwandfreien Zustand zu halten.
  2. Der Kunde muss vor der Ersten Fahrradgebrauchnahme, sein Fahrrad überprüfen
  3. ( Check des Reifendrucks und des Lichts, einen Bremstet sowie die Überprüfung, ob alie Sicherheitsrelevanten Schrauben fest sitzen ) und dessen Fahrzuverlässigkeit mit seiner Unterschrift
  4. Im Mietvertrag bestätigt. Jede Mängel sind sofort mitzuteilen. Bei vorsätzlichem und fahrlässigem Gebrauch des  zum fahren untüchtigen Fahrrades, wird jegliche Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

§4 Unfall

1. Bei einem Unfall, bei dem außer dem Nutzer noch fremde Sachen oder andere Personen beteiligt sind, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Polizei und den Vermieter zu verständigen.

2. Missachtet der Kunde die Mitteilungspflicht, so haftet er für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstandenen Schäden des Vermieters.

§5 Haftung des Vermieters/ Kundenhaftung.

  1. Der Kunde nutzt die vom Vermieter bereitgestellte Leistung auf eigenes Risiko, Schäden die vom Kunden verursacht werden trägt er selbst. Haftpflicht-Schäden hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern.
  2. Eine Haftung des Vermieters entfällt bei einer unbefugter und unerlaubter Nutzung gemäß §1.
  3. Der Kunde haftet für Schäden aus Diebstahl oder Beschädigung des Leihrades während der Mietzeit bis zu einem Höchstbetrag der aktuellen Preisliste.. Bei Diebstahl ist unverzüglich die Polizeidienststelle und der Vermieter zu verständigen.

§6 Rückgabevorschrift.

  • Die Rückgabe ist persönlich und nur an dem Standort möglich wo die oder das Rad gemietet wurde.
  • Wird das Fahrrad vom Kunden nicht an dem vom Vermieter angegebenen Standort abgegeben, so wird eine Servicegebühr durch den Vermieter erhoben

§7 Zahlung

Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsgebühr vor Anmietung des Leihrades zu bezahlen.

Keine Geldrückgabe bei vorzeitiger Abreise ( außer Krankheit oder Todesfall)

§8 Abstellen und parken.

  1. Stellen Sie die Fahrräder auffällig, d.h. gut sichtbar ab.
  2. Die Art und Weise des Abstellens/ Parkens muss innerhalb des Rahmens der StVO erfolgen, d.h. dass durch die Leihräder die Verkehrssicherheit , andere Verkehrsteilnehmer oder andere Fahrzeuge nicht beschädigt werden.
  3. Um Schäden am Vorderrad zu vermeiden, dürfen Unsere Leihräder nicht in einem Fahrradständer abgestellt werden.
  4. Der Kunde muss das Fahrrad immer abschliessen, auch wenn er es nur vorrübergehend abstellt.

§9 Vertraulichkeit der persönlichen Nutzerdaten

  1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine persönlichen Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt sind.
  2. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass nur die Mitarbeiter des Fahrradverleihs berechtigt sind Zugriff auf seine Daten zu haben.

§10 Versicherung.

  1. E-Bikes sind mit einer Selbstbeteiligung von 300 ,-€ versichert,
  2. Akkus müssen, über Nacht, mit in die Unterkunft genommen werden.
  3. Die E-Bikes müssen mit jedem dazugegebenen Schloss gesichert werden.
  4. Tourenräder sind mit einer Selbstbeteiligung von 75,-€ versichert.
  5. Mountainbikes sind mit einer Selbstbeteiligung von 150,-€ versichert.
  6. Der Versicherungsschutz erlischt mit dem im Mietvertrag vereinbarten Rückgabetermin.

§11 Sonstiges

Es gilt deutsches Recht , Für alle Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Leistung der „ Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ( AGB ) zum Fahrradverleih Mietrad-Station.